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Fuehrerscheinklassen

Krafträder (auch mit Beiwagen), Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Mofa

A

Führerscheinneulinge dürfen für die Dauer von 2 Jahren, ab Erteilung des Führerscheins, nur Krafträder mit max. 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/ Leergewicht von mindestens 6,25 kg Leergewicht pro kW, fahren.
• Dieser Führerschein schließt auch die Klassen A1 und M ein..
• Mindestalter: 18 Jahre

A
(direkt)

Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr ist der direkte Zugang zur Klasse A (die Leistungsbeschränkung s.o. fällt hier weg) möglich.

A1

Leichtkrafträder mit höchstens 125 cm³ und einer max. Leistung von 11 kW. Bis zum vollendeten 18 Lebensjahr darf die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höchstens 80 km/h betragen.

• Dieser Führerschein schließt auch die Klasse M ein.
• Mindestalter: 16 Jahre

M

Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
• Mindestalter: 16 Jahre

Mofa

Mofa bis max. 25 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder Elektromotor
• Mindestalter: 15 Jahre

S

Dreirädrige Kleinkrafträder< und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
  • mit Motoren-/Antriebsarten:
    • Fremdzündungsmotor
      (z.B. Benziner)
      Hubraum max. 50 ccm
    • andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
    • Elektromotor
      max. 4 kW Nenndauerleistung
Mindestalter 16 Jahre

Die restlichen Führerscheinklassen:

B

Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

• Dieser Führerschein schließt auch die Klassen L und M mit ein.
• Mindestalter: 18 Jahre
• Ein Anhänger darf mit geführt werden,

 

aber die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht überschreiten und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen und die zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg betragen.

BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger, die die erlaubten Grenzwerte der in der Klasse B genannten Kombination überschreiten.

• Dieser Führerschein schließt die Klassen B, L und M mit ein
• Mindestalter: 18 Jahre

T

Zugmaschinen mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und selbst
fahrende Arbeitsmaschinen auch mit Anhänger mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Beide Fahrzeugarten müssen nach Bauart und Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein.

• Dieser Führerschein schließt die Klassen L und M mit ein.
• Mindestalter: 16 Jahre, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bzw. 18 Jahre, Zugmaschinen
  bis 60 km/h

L

Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 32 km/h , mit Anhänger max. 25 km/h.

• Die Fahrzeuge müssen nach Bauart und Verwendung für land- und
   forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein.
• Mindestalter: 16 Jahre
Für Lkws und zur Personenbeförderung dienen die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E